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AGB´s

Allgemeinde Geschäftsbedingungen eMGe-Consulting, Stand 09.04.2026

 

(1) Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Beratungsfirma eMGe-Consulting – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

(2) Vertragsgegenstand

(2.1) Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

(2.2) Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

(2.3) Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

(3) Zustandekommen des Vertrages

(3.1) Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

(3.2) Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbe-zeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

 

(4) Vertragsdauer und Kündigung

(4.1) Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

(4.2) Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.

(4.3) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

(5) Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

(5.1) Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftrag-geber erteilten Auftrag.

(5.2) Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

(5.3) Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unver-züglich darüber in Kenntnis zu setzen.

(5.4) Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

(5.5) Der Dienstleister ist berechtigt, KI- unterstützte Verfahren und Modelle zu verwenden, z.B. für die Aufnahme und Verarbeitung von Be-sprechungen. Die Verwendung und Speicherung dieser Daten erfolgt unter Berücksichtigung der DSGVO. 

(5.6) Der Dienstleister ist berechtigt, Arbeitsergebnisse anonymisiert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit analog Nr (2.1) dieser AGB´s, für andere Auftraggeber und Tätigkeiten zu verwenden.

(5.7) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

(6) Preise und Zahlungsbedingungen

(6.1) Beratungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeitbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

(6.2) Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeitbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

(6.3) Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

(6.4) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Ver-zugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz, jedoch mindestens 40 €.

 

(7) Haftung

(7.1) Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

Es wird eine Haftungsobergrenze pro Schadensfall von 2 mio € vereinbart, die auch zukünftige daraus resultierende Schäden abdeckt.

(9) Force- Majeure

Force Majeure bzw. höhere Gewalt liegt dann vor, wenn die Leistung im Vertrag unmöglich gemacht wird, weil ein trotz der zuzumutenden Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Dieses Ereignis muss von außen kommen und durfte von keiner Partei beherrschbar gewesen sein.

Dies können z.B. sein: Krieg, Embargos, Revolutionen, Pandemien und Seuchen.

 

(10) Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Sasbachwalden, 09.04.2026

Kontaktieren Sie mich

eMGe-Consulting

Max Gewecke

+49 176 47008124

www.emge-consulting.com

info@emge-consulting.com

 

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